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Urbane Gärten: nicht-kommerzielle Freiräume
Der öffentliche Raum gehört uns allen. Genau das unterscheidet ihn nämlich von privatem Raum. Und niemand sollte das Recht haben, ihn ungefragt durch Werbebotschaften zu besetzen. Insbesondere dann nicht, wenn ein urbaner Gemeinschaftsgarten davon betroffen ist, der sich in besonderer Weise als Gemeingut und als Freiraum für alle versteht. Der aktuelle Fall des Prinzessinnengartens – dort hat ein Hersteller für Lufterfrischer die Bekanntheit des Gartens nutzen wollen und die angrenzende Hauswand als Werbefläche gebucht – verweist nochmals auf die Bedeutung des Urban Gardening Manifests.
Christa Müller, 18. Januar 2016